Jörg Apel Steuerberater

Honorar

Pauschalvergütung 

Wie alle Steuerberater bin ich bei der Bemessung meiner Vergütung an die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) gebunden. Allerdings nutze ich regelmäßig die Möglichkeit der StBVV, um eine Pauschalvergütung mit Ihnen zu vereinbaren. Im Rahmen der Vergütungsvereinbarung legen wir gemeinsam den genauen Umfang meiner Tätigkeit und das dafür von Ihnen zu entrichtende Honorar fest. Für Sie ein Vorteil, denn Sie wissen vorher, was Sie hinterher bezahlen müssen.

Nach Gegenstandswert oder Zeitgebühr

Regulär bestimmt die StBVV für jede einzelne Tätigkeit des Steuerberaters einen Gegenstandswert und einen daran gekoppelten Gebührenrahmen oder legt eine Zeitgebühr fest.

 
Beispiele:
  • Für die Erstellung der Einkommensteuererklärung ist der Gegenstandswert die Summe der postiven Einkünfte.
  • Für die Ermittlung der Einkünfte als Arbeitnehmer ist der Gegenstandwert der jeweils höhere Betrag, der sich aus der Summe der Einnahmen oder der Summe der Werbungskosten ergibt.

Die der Vergütung zugrunde zu legenden Gegenstandswerte werden also vom Steuerberater bei der Durchführung seiner Tätigkeit ermittelt. Dies ermöglicht eine sehr genaue Abrechnung, die sich am jeweiligen Umfang und Schwierigkeitsgrad orientieren soll. Es liegt aber in der Natur der Sache, dass Sie bei dieser Variante erst im Nachhinein den endgültigen Preis erfahren.

Für bestimmte Tätigkeiten ist die Berechnung nach Gegenstandswert oder Zeitgebühr hingegen zwingend.

Wirtschaftsberatung

Diese Leistungen sind nicht in der StBVV geregelt.

Wirtschaftsberatung berechne ich nach Zeitaufwand mit meinem Stundensatz oder mit einem vereinbarten Festhonorar

Jörg Apel Steuerberater in Ronnenberg, Region Hannover
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